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Welche Schüler/innen erhalten eine Notbetreuung?
Unter den folgendenen Links erhalten Sie ganz konkrete Hinweise, in welchem Fall für Eltern ein Betreuungsanspruch in der Schule für Kinder der Klassen 1-6 besteht:
https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/kindernotbetreuung-den-hessischen-osterfreien
Betreuungsnotfallhotline im Staatlichen Schulamt: 069-80053108
(Update 02. April 2020)
Die Eltern müssen dazu eine aktuelle und schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers in der Schule vorlegen. Dazugehörige Vorlagen gibt es über das Sekretariat oder auch bei der Klassenleitung.