Liebe Schulgemeinde,
nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits eine Schule besuchen, der Schulleitung
bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Hier kommen Sie zum Elternbrief mit weiteren Informationen zur Vorgehensweis.
http://cloud.mathildenschule.de/index.php/s/6zO9NP7DI1QOQa5#pdfviewer
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
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21.09.21