Mund-Nasen-Bedeckung - Regelung während großer Hitze

Liebe Schulgemeinde,


abgesehen von den allg. Regelungen bei großer Hitze, die uns als Schule gegeben sind (z.B. Unterricht im Freien, Verkürzung oder Verzicht auf Hausaufgaben, ab 6. Std. ggf. Unterrichtsfrei, ausgesprochen durch Schulleitung)

gilt für uns Schulen folgende Regelung nach Absprache des HKM mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: 

 

(...) Bis zu einer Entscheidung der Hessischen Landesregierung über die künftige Reichweite der Maskenpflicht an Schulen, insbesondere im Freien, gilt:  

 

Findet Unterricht im Freien statt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der großen Hitze ausgesetzt wird. Entsprechendes gilt für Hofpausen. Ferner ist besonders bei großer Hitze auf regelmäßige Maskenpausen zu achten.  (...)

 

Daher gilt ab sofort für die kommenden Tage aufgrund der Wetterlage bzw.  

bis auf Widerruf: 


Während der gemeinsamen Aufenthalte von Lehrkräften und Schüler/innen

auf dem zentralen Schulhofsgelände (inkl. Nebenstelle und Pavillions "Schöne Aussicht")

  • in den regulären 1. und  2. großen Pausen,  
  • in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung 
  • bei Unterricht im Freien oder
  • bei kurzem Aufenthalt  (Kleine Masken- Trinkpause mit der Lehrkraft) 

können Schüler/innen und Lehrkräfte die Masken abnehmen.  


Beim Betreten des Schulgebäudes sind die Masken wieder aufzusetzen.  


Wichtig: Die Maskenbefreiung gilt nicht für den Eingangsbereich des Schulhofs an der Mathildenstraße mit ständigem Publikumsverkehr. Der Eingangsbereich ist nicht Teil des zentralen Schulhofs am Hauptgebäude.

Der Eingangsbereich erstreckt sich vom Tor an der Mathildenstraße bis zum Haupteingangsbereich bzw. Bauzaun.

Dort bleiben die Masken beim Eintreten oder Verlassen der Schule aufgesetzt. 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

O. Schröder, Schulleiter

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Stand: 16.06.2021